Google Analytics vs. Piwik

Verfasst von Mattias Stiller am 15. Dezember 2011 | Wissenswertes | Keine Kommentare

Heute möchte ich einmal zum besten geben, warum ich mich von der kostenlose Datenkrake Google Analytics getrennt habe und mich für die Open-Source Lösung von Piwik entschieden habe. Im Grunde nehmen sich diese beiden Tools nichts. Beide sind kostenlos und beide sind hervorragend geeignet, um sich einen Überblick der Seitenbesuche zu verschaffen. Dank des Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar aber, der vor knapp 3 Monaten einen langjährigen Teilerfolg im Rechtstreit gegen Google gewonnen hat müssen nun alle Hamburger Webmaster bestimmte Richtlinien einhalten, um Google Analytics weiterhin benutzen zu dürfen. Wohlgemerkt Hamburger Webmaster. Es gibt tatsächlich einen Unterschied zwischen einem Webmaster aus Hamburg und dem Rest der Welt. Was für ein Schwachsinn – aber dazu später etwas mehr Info. Kommen wir nun erst einmal zu den 5 wichtigsten Punkte, die es einen erlauben sollen Google Analytics weiterhin benutzen zu dürfen:

1. Schritt: IP maskieren

Die IP-Nummern eurer Besucher müssen um die letzten 8bit gekürzt werden. Dazu müsst ihr euren Google Analytics Tracking Code mit folgendem Befehl erweitern: _anonymizeIp(). Eine genau Anleitung findet ihr hier.

2. Schritt: Datenschutzerklärung

Wer Google Analytics benutzt muss dieses seinen Besuchern auch mitteilen. Hierzu stellt Google eine Textpassage zur Verfügung, die man einfach auf seine Impressumseite oder auf seine Datenschutzerklärungsseite einbauen muss:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse, die jedoch vor dem Speichern mit der Methode _anonymizeIp() anonymisiert wird, so dass sie nicht mehr einem Anschluss zugeordnet werden kann) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Sie können der Erhebung der Daten durch Google-Analytics mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, indem sie ein Deaktivierungs-Add-on (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) für Ihren Browser installieren.

3. Schritt: Hinweis auf Deaktivierungs-Add-on

Die Benutzung von Google Analytics erfordert einen Hinweis auf ein kleines Add-on, welches dem Besucher erlaubt sämtliche Funktionen von Google Analytics innerhalb seines Browsers zu deaktivieren. Im o.g. Beispieltext ist dieser Hinweis schon am Ende eingebaut.

4. Schritt: Vertrag mit Google eingehen

Und genau dieser Punkt brachte mich zu Piwik! Herr Prof. Dr. Caspar hat es doch tatsächlich geschafft, dass man als Google Analytics-Benutzer nun einen schriftlichen Vertrag mit Google eingehen muss. Dieser Vertrag muss von jedem Webseitenbetreiber unterschrieben werden und per Post an Google geschickt werden inkl. Rückporto in Form einer Briefmarke. Ansich ist ja ein Vertrag nicht schlimmes aber was sich da Google erlaubt hat grenzt schon an einer grenzenlosen Debilität. Sehen wir uns einmal Punkt 7 im Vertrag etwas genauer an. Da heißt es doch tatsächlich:

TOS-Vertrag: Punkt 7

…Sofern Sie Google schriftlich nichts Abweichendes mitteilen, räumen Sie Google und seinen verbundenen Unternehmen das beschränkte Nutzungsrecht zur Nutzung Ihrer Firmen- und Unternehmensbezeichnungen, Marken, Servicemarken, Logos, Domain -Namen und sonstigen unterscheidungskräftigen Kennzeichen (gleichgültig ob registriert oder nicht) (im Folgenden zusammenfassend „Kennzeichen“) in Präsentationen, Marketingmaterialien, Kundenlisten und Finanzberichten ein…

Ist das geil? Man muss auch noch aufpassen, dass Google nicht mit seinem Firmennamen Werbung macht. Natürlich muss jeder Vertragspartner selbst daran denken und Google ausdrücklich verbieten, mit seinem Firmennamen Werbung zu machen. Wie man das allerdings macht schreibt Google nicht dazu. Auch eine sehr interessante Information versteckt sich in Punkt 2.2:

TOS-Vertrag: Punkt 2.2

2.2 Google ist berechtigt, die Entgelte und Zahlungsbedingungen für den Service von Zeit zu Zeit zu ändern, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Einführung zusätzlicher Entgelte…

Google nimmt sich einfach mal das Recht heraus, den Dienst Google Analytics, später ohne einen weiteren Hinweis mit einer Gebühr zu belegen.

5. Schritt

Laut Herrn Caspar sind zuvor erfasste Daten in Google Analytics Konten unrechtsmäßig erworben und müssen daher gelöscht werden. Da man in Google Analytics leider keine Daten einfach so löschen kann muss man den jeweiligen Account löschen und diesen neu anlegen. Den dadurch neu erstellten Tracking-Code wie gewohnt in seine Webseite einbauen.


Vor allem Schritt (4) hat mich dazu bewegt mit der kostenlose Software von Piwik zu arbeiten. Natürlich bedarf es bei Piwik auch bestimmter Richtlinien, die in die jeweilige Webseite implementiert werden müssen. Aber eine derartige Frechtheit wie Schritt (4) gibt es bei Piwik nicht. Hier gibt es nur die Schritte (1,2 und 3) und die sind wirklich zu verschmerzen.

Kommen wir nun aber noch einmal zu dem o.g. Punkt, dass es einen Unterschied zwischen Webseitenbetreibern aus Hamburg und den Webseitenbetriebern ausserhalb der Hansestadt gibt: Genau dieser Unterschied liegt in Schritt 4. Denn diesen Vertrag muss man nur in Hamburg (und ich lebe in Hamburg) mit Google eingehen. Allerdings wird es wohl nur noch eine Frage der Zeit sein bis dieser Vertrag in ganz Deutschland Pflicht ist. Die Software von Piwik ist komplett umsonst und man kann diese bedenkenlos auf seinem eigenen Server installieren. Das Layout lässt sich sehen und es gibt so gut wie alle Funktionen die man von Google Analytics her auch kennt. Wem Piwik nicht ausreichen sollte hat noch die Möglichkeit die Software von eTracker zu benutzen. Auch eine sehr gute Alternative zu Google Analytics. In der Freeversion zwar mit einem eTracker-Logo versehen aber für schlappe 10€/Monat gibt es eine sehr umfangreiche Statistik-Software die keine Wünsche offen lässt und dann natürlich auch ohne eTracker-Logo.

Ich benutze nun schon seit knapp 4 Monaten Piwik und bin nach einer ausführlichen Testphase komplett auf Piwik umgestiegen. Ich denke, dass es die richtige Entscheidung war!

Wie ist eure Erfahrung mit Google Analytics, Piwik und eTracker? Kennt ihr noch andere guten Alternative zu Google Analytics oder seit ihr mit dem Dienst von Google immer noch zufrieden? Hinterlasst doch einfach einen Kommentar und teilt eure Erfahrungen mit andern Usern.

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